Verhaltensweisen / Richtlinien im Krankheitsfall Ihres Kindes

 

Tageseinrichtungen für Kinder sind Gemeinschaftseinrichtungen, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko für alle besteht. Um der Gesundheit Ihres eigenen und der anderen Kinder und Erwachsenen willen, ist die Leitung über alle Krankheiten Ihres Kindes zu informieren, damit gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

Maßgebend ist das Infektionsschutzgesetz.

 

(Auszug aus der Ordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau)

 

Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?

 

  • bei einer morgendlichen Körpertemperatur ab 37,8 Grad
  • bei Erbrechen oder Durchfall am Vortag oder in der Nacht
  • bei geröteten, verklebten Augen (Verdacht auf Bindehautentzündung)
  • bei medizinischen nicht abgeklärten Hautausschlägen
  • bei starkem Husten, Schnupfen
  • bei Halsschmerzen
  • bei Kopflausbefall
  • sowie alle Krankheiten die unter das Infektionsschutzgesetz fallen

 

Trifft ein Krankheitskriterium auf Ihr Kind zu, rufen Sie bitte bis spätestens 9:00 Uhr in der Einrichtung an.

 

Bei auffälligem Unwohlsein Ihres Kindes werden Sie telefonisch von uns informiert, damit Sie Ihr Kind abholen können.

 

Bei einer ernsthaften Erkrankung ihres Kindes sollten Sie ärztlichen Rat in Anspruch nehmen. Ihr Kinderarzt wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch in der Kindertagesstätte nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

 

 

 

 Ev. Kindertagesstätte
"Am Ruhbäumchen"

Birkenweg 20
64807 Dieburg

kita.ruhbaeumchen.dieburg@ekhn.de
Tel.: 06071-81631

Fax: 06071-828892